Home » Archives for März 2024
		
			
				
									
						
							
							
							Raymond Wright | Keine Kommentare
							19.03.2024
						 
						Laut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal 
um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über 
60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das 
Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil. 
(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde 
vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus von 5,3 Prozent gegenüber dem 
Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen 
die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die 
Mieten sind weder gesunken, noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des 
Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im 
nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem 
sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der 
Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“
						
							
							
							Raymond Wright | Keine Kommentare
							
						 
						Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen 
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen 
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete 
Fassung vorgelegt. 
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue 
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur 
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung 
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun 
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen 
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind 
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen 
aktualisiert und präzisiert. 
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz 
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran 
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und 
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen 
überschätzt würden.
						
							
							
							Raymond Wright | Keine Kommentare
							07.03.2024
						 
						Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.